Kirchgemeindeversammlung

Alle Personen, die der römisch-katholischen Konfession angehören und ihren Wohnsitz in Horw haben, sind automatisch Mitglieder der Kirchgemeinde Horw.
Als Mitglied der Kirchgemeinde können Sie mitbestimmen und Ihre Meinung kundtun.

iStock-Abstimmung Versammlung (Foto: i-stock)

Sie bestimmen mit


Alle Personen, die der römisch-katholischen Konfession angehören und ihren Wohnsitz in Horw haben, sind automatisch Mitglieder der Kirchgemeinde Horw.
Als Mitglied der Kirchgemeinde können Sie mitbestimmen und Ihre Meinung kundtun.

Jährlich finden jeweils zwei Kirchgemeindeversammlungen statt.
Die Kirchgemeindeversammlung ist die Legislative der Kirchgemeinde. Dabei wird im Frühling über die Jahresrechnung befunden und an der Herbst-Versammlung der Voranschlag (das Budget) verabschiedet und aus den verschiedenen Ressorts des Kirchenrates informiert.

Ebenfalls wählt die Kirchgemeindeversammlung den Gemeindeleiter des Pastoralraums Horw. Die Kirchenräte inklusive Präsidium und Kirchmeier werden hingegen im Urnenverfahren gewählt, sofern nicht eine Stille Wahl zustande kommt.

Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer sowie niedergelassenen Ausländerinnen und Ausländer, welche der röm. katholischen Kirche angehören, das 18. Lebensjahr erreicht und in der Kirchgemeinde Horw ihren gesetzlichen Wohnsitz haben.

Zeit/Ort


Die Kirchgemeindeversammlung findet jeweils im Saal des Pfarreizentrums statt. Anschliessend an die Versammlung können Sie sich mit dem Kirchenrat und untereinander bei einem Apéro austauschen.

Nächste Daten:


Kontakt


» Kirchgemeindeamt der kath. Kirchgemeinde Horw
Zumhofstrasse 2
6048 Horw
Tel. 041 349 00 88
Mail: kirchgemeindeamt@kathhorw.ch

Kirchgemeindeversammlung vom 30. November 2021
01.12.2021
24 Bilder
weitere Bilder anzeigen
Fotograf/-in
Martin Heini