Das Sakrament der Ehe

«In der Liebe liegt der Schlüssel für jede Hoffnung.
Denn die wahre Liebe hat ihre Wurzel in Gott selbst.»
Papst Johannes Paul II.

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Der Mensch ist zur Liebe berufen


Gott erschafft den Menschen als Frau und Mann, damit sie eine innige Lebens- und Liebesgemeinschaft bilden. Er segnet sie als Paar und gibt ihnen den Auftrag, ihre Liebe fruchtbar werden zu lassen (vgl. Gen 1,26ff.).

Aus Liebe hat Gott den Menschen erschaffen und zur Liebe berufen.
Der Mensch ist Abbild Gottes, wodurch er lieben kann.

Die Partner geben mit ihrem Eheversprechen bei der Traufeier dem Wunsch Ausdruck, so aneinander zu handeln, wie Gott am Menschen handelt. Sie möchten, dass ihre Ehe für sie selbst und für die Mitmenschen ein Zeichen der Liebe Gottes ist und bekennen sich in aller Öffentlichkeit dazu.

Beziehungen sind schön, aber auch zerbrechlich. Deshalb bitten die Brautpaare bei der kirchlichen Trauung um den Segen Gottes und vertrauen darauf, dass Gott sie in ihrem ehelichen Zusammenleben begleitet.

Voraussetzungen


Anders als in anderen Ländern können in der Schweiz nur Paare kirchlich getraut werden, die ihre Ehe bereits auf dem Zivilstandsamt geschlossen haben.

Folgende Dokumente werden für die Anmeldung zur Trauung benötigt:

• Ehedokument:
Dieses Dokument wird im Pfarramt des Wohnortes des Brautpaares ausgefüllt.

• Taufschein:
Einen aktuellen Auszug aus dem Taufbuch der Taufpfarrei (darf nicht älter als sechs Monate sein) erhalten Sie von Ihrer Taufpfarrei. Der Taufschein wird für das Ausfüllen des Ehedokumentes benötigt.

• Nachweis der Taufe und Ledigennachweis:
Nichtkatholische PartnerInnen benötigen einen Taufnachweis (sofern getauft) und einen Ledigennachweis für die Zeit vor der Zivilheirat. Der Ledigennachweis kann beim Zivilstandsamt der Wohnortsgemeinde angefordert werden.

Die konfessionsverbindende Ehe


In der Schweiz haben mehr als die Hälfte der Hochzeitspaare nicht dieselbe Konfession.

Auf Wunsch der Brautpaare können sich Pfarrpersonen der katholischen und reformierten Kirchen gemeinsam an einer Trauung beteiligen.
Es ist aber auch möglich, dass eine einzelne Pfarrperson diese Trauung durchführt, auch wenn keine Pfarrperson der anderen Konfession mitwirkt.

Die interreligiöse Ehe


Interreligiöse Ehen gehören zu unserem Alltag.
Für Hochzeitspaare mit unterschiedlicher Religionszugehörigkeit (z.B. Muslim – Christin) ist eine christliche Trauung möglich. Die Achtung der anderen Religion kann in der Trauliturgie ausgedrückt werden, insbesondere auch dadurch, dass ein Vertreter der anderen Religion mitwirkt.

Die kirchliche Segensfeier


Vielleicht können Sie nicht kirchlich heiraten, weil ein Ehehindernis (z.B. Scheidung) besteht.
In diesem Fall können Sie die Form der Segensfeier wählen, die ebenfalls sehr feierlich und würdevoll gestaltet werden kann.
Bitte nehmen Sie auch dafür Kontakt mit uns auf.