Duales System

Die römisch-katholische Kirche in der Schweiz ist nach dem sogenannten dualen System aufgebaut. Die pastorale Seite (Pastoralraum/Pfarrei) und die staatskirchenrechtliche Seite (Kirchgemeinde) teilen sich die Aufgaben im kirchlichen Leben: Beide Partner tragen je die Verantwortung für das Wohl der Kirche und treffen ihre Entscheide einvernehmlich.

iStock dual (Foto: i-stock)

Pastoralraum (Pfarreien)


• Pastorale Seite

• Zuständig unter anderem für die Gottesdienste, die Seelsorge, die religiöse Bildung (Religionsunterricht) und die Benutzung der sakralen Räume

• Geleitet vom Pfarrer oder von einer Gemeindeleitung (beauftragt vom Bischof), in Zusammenarbeit mit den Seelsorgenden und allen weiteren Mitarbeitenden und Freiwilligen

• Teil des Bistums und damit in die Weltkirche eingebunden

Kirchgemeinde


• Staatskirchenrechtliche Seite

• Zuständig für die Finanzen (Ausnahme: kirchliche Gelder), die Immobilien, die Verwaltung (Ausnahme: Pfarramtsverwaltung), die Infrastruktur und die Anstellung des Personals

• Geleitet vom demokratisch gewählten Kirchenrat

• Teil der kantonalen Landeskirche

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