Duales System
Die römisch-katholische Kirche in der Schweiz ist nach dem sogenannten dualen System aufgebaut. Die pastorale Seite (Pastoralraum/Pfarrei) und die staatskirchenrechtliche Seite (Kirchgemeinde) teilen sich die Aufgaben im kirchlichen Leben: Beide Partner tragen je die Verantwortung für das Wohl der Kirche und treffen ihre Entscheide einvernehmlich.
Pastoralraum (Pfarreien)
• Pastorale Seite
• Zuständig unter anderem für die Gottesdienste, die Seelsorge, die religiöse Bildung (Religionsunterricht) und die Benutzung der sakralen Räume
• Geleitet vom Pfarrer oder von einer Gemeindeleitung (beauftragt vom Bischof), in Zusammenarbeit mit den Seelsorgenden und allen weiteren Mitarbeitenden und Freiwilligen
• Teil des Bistums und damit in die Weltkirche eingebunden
Kirchgemeinde
• Staatskirchenrechtliche Seite
• Zuständig für die Finanzen (Ausnahme: kirchliche Gelder), die Immobilien, die Verwaltung (Ausnahme: Pfarramtsverwaltung), die Infrastruktur und die Anstellung des Personals
• Geleitet vom demokratisch gewählten Kirchenrat
• Teil der kantonalen Landeskirche