Kirchen und Kapellen

Die Kirchen und Kapellen der Kirchgemeinde Horw dienen der Pfarrei in erster Linie als Gottesdiensträume.

Ausserhalb der eigenen Gottesdienste können die Kirchen und Kapellen für liturgische Feiern (Taufen, Trauungen, Jubiläen, Abdankungen) zur Verfügung gestellt werden.

Ausserdem können sie unter gewissen Bedingungen auch für nicht kommerzielle Konzerte und Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden, sofern sie das gesellschaftliche Leben bereichern und inhaltlich der Botschaft der Kirche angepasst sind.


Bestimmungen für liturgische Feiern


Taufen und Tauungen

Mindestens ein Elternteil gehört einer der drei Landeskirchen an.

Abdankungen

Für alle, die einer der drei Landeskirchen angehörten und in der Gemeinde Horw wohnhaft waren oder in der Gemeinde Horw wohnhafte Familienmitglieder hatten.

Vorsteher

Die Vorsteher für alle liturgischen Feiern müssen einer der drei Landeskirchen angehören und für den entsprechenden Dienst beauftragt sein. Wird ein Pfarrer bzw. Liturgieverantwortlicher, der keine Anstellung bei der röm.-kath. Kirchgemeinde Horw hat, gewünscht, wird dieser nicht durch die Kirchgemeinde Horw entschädigt.


Gesuch für die Benutzung der Kirchen und Kapellen


Anfragen betreffend Benützung der Kirchen für liturgische Feiern sind an das Pfarramt z. H. der Pastoralraumleitung zu richten.

Anfragen betreffend Benützung der Kirchen für Konzerte und kulturelle Veranstaltungen sind an das Kirchgemeindeamt zu richten. Zusammen mit dem Kirchenrat, der Pastoralraumleitung entscheidet das Kirchgemeindeamt über die Bewilligung eingegangener Anfragen.

Die Benützung der Kirchen für Konzerte und kulturelle Veranstaltungen wird in einem Vertrag geregelt.

» zum Gesuchsformular
» Tarife für die Kirchenbenützung

Kontakt


Pfarreisekretariat
Neumattstrasse 3
6048 Horw
041 349 00 60


Kirchgemeindeamt
Zumhofstr. 2
6048 Horw
041 349 00 88