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Kirchgemeindeversammlung



Die Kirchgemeindeversammlung ist die Legislative der Kirchgemeinde und entscheidet über die Finanzen anlässlich einer Budgetversammlung im Herbst und einer Rechnungsabnahme im Frühling. Ebenfalls wählt die Kirchgemeindeversammlung den Gemeindeleiter der Pfarrei St. Katharina. Die Kirchenräte werden hingegen im Urnenverfahren gewählt.

Werden Sie aktiv und bestimmen Sie mit:

Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer sowie niedergelassenen Ausländerinnen und Ausländer, welche der röm. kath. Kirche angehören, das 18. Lebensjahr erreicht haben und in der Kirchgemeinde Horw ihren gesetzlichen Wohnsitz haben.

Die Versammlungen finden jeweils im Saal des Pfarreizentrums statt und werden frühzeitig öffentlich ausgeschrieben.