Der Kirchenrat ist die verwaltende und vollziehende Behörde der Kirchgemeinde und wird jeweils für eine Amtszeit von 4 Jahren gewählt.
Er ist zuständig für diverse Tätigkeiten in der Kirchgemeinde. Der Kirchenrat ist unter Vorbehalt der Rechte der Stimmberechtigten das zentrale Führungsorgan und trägt in diesem Rahmen die Gesamtverantwortung für die Kirchgemeinde (§ 87 Absatz 1 Kirchenverfassung). Dazu gehören insbesondere folgende Aufgaben:
- Führung der Verwaltung der Kirchgemeinde
- Verantwortung über die gesetzeskonforme Verwendung der Steuergelder. Darunter fallen neben den Ausgaben für Besoldungen und Entschädigungen auch der Unterhalt der Immobilien und Mobilien.
- Vorbereitung der Geschäfte der Kirchgemeindeversammlung und Ausführung ihrer Beschlüsse
- Verantwortung für die Finanz-, Aufgaben- und Investitionsplanung sowie für den Voranschlag und das Jahresprogramm
- Verantwortung für die Jahresrechnung und den Jahresbericht
- Gezielte Orientierung der Bevölkerung in geeigneter Form über wichtige Geschäfte und Beschlüsse
Der Kirchenrat besteht aus 4 Kirchenräten bzw. Kirchenrätinnen und dem Gemeindeleiter von Amtes wegen. Die laufenden Geschäfte werden an den jährlich ca. 10 Kirchenratssitzungen (Abende) und 2 zweitägigen Kirchenratsklausuren behandelt. Vorbereitet werden die Geschäfte durch das Präsidium und die Ressorts Finanzen, Personelles und Liegenschaften.
Das Kirchgemeindeamt ist die Verwaltung der Kirchgemeinde.
Gewählte Kirchenräte für die Amtsperiode bis 31. Mai 2022:
Bussmann Michael Präsident
Mitglied Ressort Finanzen
Benedikt Wey Pfarrer und Pastoralraumleiter
Mitglied Ressort Personelles
Bettina Beck Bertschmann Kirchmeierin
Verantwortliche Ressort Finanzen
Müller Dominik Verantwortlicher Ressort Personelles
Vizepräsident Kirchenrat
Reimann Tobias Verantwortlicher Ressort Liegenschaften