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Dazugehören



Durch die Taufe gehören Sie der röm. kath. Kirche an. In der Schweiz besteht die röm. kath. Kirche einerseits aus der Pfarrei bzw. dem Bistum (kanonisches Recht) und andererseits aus den Kirchgemeinden bzw. der Landeskirche (Kirchenrecht bzw. Demokratische Struktur). Sie sind somit Pfarreiangehöriger sowie Mitglied der Kirchgemeinde.

Als Pfarreiangehöriger können Sie die Kirche aktiv mitgestalten, indem Sie am täglichen Pfarreileben teilnehmen, in einem Verein oder einer Gruppierung mitwirken und somit die Werte unserer Kirche in den Alltag bringen, oder sie können konkret im Pfarreirat die Interessen der Pfarreiangehörigen vertreten.

Als Mitglied der Kirchgemeinde können Sie in die Kirche mitbestimmen, indem Sie an den Kirchgemeindeversammlung teilnehmen oder aktiv im Kirchenrat mitarbeiten.

Sie sind nicht unserer Kirche zugehörig und möchten sich neu für die Zugehörigkeit entscheiden? Oder Sie gehören unserer Kirche an, möchten aber aktiver mitgestalten? Wenden Sie sich an unseren Gemeindeleiter, der Ihnen Ihre Fragen beantworten wird.

Dazugehören heisst nicht nur mitbestimmen, sondern auch Verantwortung für die Gemeinschaft übernehmen. Dies kommt auch in der Entrichtung der Kirchensteuer zum Ausdruck. Über die Verwendung der Gelder können Sie jeweils anlässlich der Kirchgemeindeversammlung vom Herbst entscheiden.